Qigong Yangsheng und Tai Chi -
Übungssysteme der chinesischen Heilkunst

Qigong ist ein bedeutender Zweig der Traditionellen Chinesischen Medizin. So wie die Akupunktur, findet auch Qigong immer größere Verbreitung in westlichen Ländern. Qigong stellt den aktiven Teil chinesischer Heilkunst dar, den Weg des Übens, des eigenen Bemühens um Gesunderhaltung und Heilung.

Die Übungen des Qigong dienen der Gesunderhaltung und Kräftigung, der Verhinderung frühzeitigen Alterns, der Behandlung chronischer Erkrankungen. Im Sinne der Einheit von Körper und Geist dient Qigong auch der seelischen Ausgeglichenheit und inneren Stabilität sowie der geistigen Entwicklung.

Durch Anleitung und Anpassung der Übungen an die individuellen Bedingungen kann Qigong unabhängig vom Alter und weitgehend unabhängig vom Gesundheitszustand von jedem erlernt und geübt werden.


Beide Bewegungssysteme dienen der Gesunderhaltung und Kräftigung, führen zu Entspannung und seelischer Ausgeglichenheit und sind für jeden geeignet. Bitte bequeme Kleidung und leichte Schuhe mitbringen. Eine Anmeldung ist aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl erforderlich.

Leitung: Doris Werner, Friedrichsdorf, Sportpädagogin, Lehrerin für Qigong Yangsheng, Ausbildung bei Prof. Jiao Guorui (Akademie für TCM , Peking) und Med. Gesellschaft für Qigong Yangsheng Bonn, versch. Aufenhalte und Weiterbildung in China, u.a. Qigong Klinik Beidaihe. Mehr Info über www.qigong-doriswerner.de
Anmeldung: Tel.: (06007) 15 20
Ort: Bei Anmeldung erfragen:
Bad Nauheim, Wetterau-Klinik, Zanderstr. 30 oder
Bad Nauheim, Taunus-Klinik, Lindenstr. 6
Kurs 1: 8x Mi. 21. Apr. - 09. Juni 10 19:00 - 20:00 Uhr
Kurs 2: 8x Mi. 21. Apr. - 09. Juni 10 20:10 - 21:10 Uhr
Kurs 3: 8x Mi. 01. Sep. - 27. Okt. 10 19:00 - 20:00 Uhr
Kurs 4: 8x Mi. 01. Sep. - 27. Okt. 10 20:10 - 21:10 Uhr
Kurs 5: 8x Mi. 03. Nov. - 22. Dez. 10 19:00 - 20:00 Uhr
Kurs 6: 8x Mi. 21. Apr. - 09. Juni 10 20:10 - 21:10 Uhr
Gebühr: € 96,- Mitglieder € 80,-

Mitzubringen sind: bequeme Kleidung und leichte Schuhe.

Dieser Kurs wird als Vorsorgemaßnahme durch einige Krankenkassen anerkannt. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse zwecks Erstattung bzw. Zuschuss.